Bleiben Sie ihr eigener Herr im Haus
DIE WICHTIGSTEN FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM „ÖLHEIZUNGSVERBOT“ AB 2026
Seitdem das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung in Kraft getreten ist, gibt es vermehrt Unsicherheiten in Bezug auf Ölheizungen sowie dem damit einhergehenden und vielfach als „Ölheizungsverbot“ bezeichneten Beschluss. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengetragen.
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FAKTENCHECK: DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK
- Ein generelles Verbot von Ölheizungen gibt es nicht.
- Bestehende Anlagen mit Niedertemperatur- bzw. Brennwerttechnik dürfen weiterbetrieben werden, wenn sie nicht älter als 30 Jahre sind.
- Auch ab 1. Januar 2026 dürfen Ölheizungen weiterhin eingebaut werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
- Hinweis für Baden-Württemberg: Hier gelten bereits heute die Vorgaben des Erneuerbaren Wärme-Gesetzes (EWärmeG). D. h. bei einer Modernisierung muss schon jetzt auf mindestens 15% erneuerbare Energien gesetzt werden.
- Austausch bzw. Modernisierung ist auch in Hinblick auf die CO2-Abgabe ab 2021 sinnvoll.
WAS IST DRAN? ALLE INFORMATIONEN ZUM „ÖLHEIZUNGSVERBOT“
Nach langer Debatte ist Ende 2019 offiziell das Klimaschutzpaket 2030 in Kraft getreten. Ein wesentlicher Aspekt davon sind Ölheizungen und deren Verbot beziehungsweise zukünftige Förderung. Doch was bedeutet das konkret?
Nein. Bereits bestehende Ölheizungen mit Niedertemperatur- bzw. Brennwerttechnik können weiterhin betrieben werden, wenn diese nicht älter als 30 Jahre sind. Sofern diese Kriterien erfüllt sind, muss die Ölheizung nicht ausgetauscht werden.
Ja. Ab dem 1. Januar 2026 müssen jedoch erneuerbare Energien wie z. B. Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen eingebunden werden. Das Institut für Wärme und Mobilität (IWO) hat die einzelnen Hybridlösungen HIER für Sie zusammengefasst.
Ausnahmen gelten für Gebäude, bei denen kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien eingebunden werden können. Detaillierte Informationen dazu finden sich im Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches am 1. November 2020 in Kraft getreten ist.
Wichtiger Hinweis für Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg sind bereits heute die Vorgaben des Erneuerbaren Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu beachten. Das heißt: Bei einer Modernisierung müssen mindestens 15% erneuerbare Energien eingesetzt werden.
Ja. Für den Austausch bzw. die Modernisierung einer alten Ölheizung gibt es weiterhin staatliche Fördermittel, vor allem in Bezug auf erneuerbare Energien. So werden beispielsweise Solarkollektoranlagen mit 30% der Investitionskosten gefördert.* Zudem hilft die Einbindung von erneuerbaren Energien die CO2-Emissionen Ihres Haushaltes zu verringern, was speziell auch aufgrund der CO2-Abgabe ab 2021 sinnvoll ist.
(*Die entsprechenden Förderbedingungen sind zu beachten.)
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