Seitdem das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung in Kraft getreten ist, gibt es vermehrt Unsicherheiten in Bezug auf Ölheizungen sowie dem damit einhergehenden und vielfach als „Ölheizungsverbot“ bezeichneten Beschluss. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengetragen.
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Nein. Bereits bestehende Ölheizungen mit Niedertemperatur- bzw. Brennwerttechnik können weiterhin betrieben werden, wenn diese nicht älter als 30 Jahre sind. Sofern diese Kriterien erfüllt sind, muss die Ölheizung nicht ausgetauscht werden.
Ja. Ab dem 1. Januar 2026 müssen jedoch erneuerbare Energien wie z. B. Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen eingebunden werden. Das Institut für Wärme und Mobilität (IWO) hat die einzelnen Hybridlösungen HIER für Sie zusammengefasst.
Ausnahmen gelten für Gebäude, bei denen kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien eingebunden werden können. Detaillierte Informationen dazu finden sich im Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches am 1. November 2020 in Kraft getreten ist.
Ja. Für den Austausch bzw. die Modernisierung einer alten Ölheizung gibt es weiterhin staatliche Fördermittel, vor allem in Bezug auf erneuerbare Energien. So werden beispielsweise Solarkollektoranlagen mit 30% der Investitionskosten gefördert.* Zudem hilft die Einbindung von erneuerbaren Energien die CO2-Emissionen Ihres Haushaltes zu verringern, was speziell auch aufgrund der CO2-Abgabe ab 2021 sinnvoll ist.
(*Die entsprechenden Förderbedingungen sind zu beachten.)
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